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Pressesprecherin:

Staatsanwältin Diers

Vertreter:

Staatsanwalt Dr. Haselwander

Weiterer Vertreter: 

Erster Staatsanwalt Dr. Blozik

Kontakt: 07751 - 881 - 0 

Datum: 20.12.2023

Kurzbeschreibung: Auseinandersetzung mit Todesfolge in Herrischried - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Kurzbeschreibung: Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags nach § 212 StGB wurden durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, nachdem ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Rahmen einer Auseinandersetzung am Vormittag des 10.02.2023 in einem Wohngebäude in Herrischried an seinen Verletzungen durch ein Messer verstorben war.
Das Ermittlungsverfahren gegen den 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurde eingestellt, nachdem ein erster Angriff mit einem Messer durch den Verstorbenen und eine Rechtfertigung des Beschuldigten durch Notwehr nach § 32 StGB nicht auszuschließen war.

Datum: 10.11.2023

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen den Erlass eines Strafbefehls gegen eine ukrainische Staatsangehörige wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrugs beantragt.
 
Die Staatsanwaltschaft legt der Beschuldigten zur Last, sich im Herbst 2021 beim Klinikum Hochrhein in Waldshut-Tiengen als Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin beworben zu haben. Bei ihrer Bewerbung habe sie den Scan eines gefälschten italienischen Universitätsdiploms der Universität Salerno, das sie als Absolventin des Studiengangs „Medizin und Chirurgie“ ausgewiesen habe, vorgelegt. Später habe die Beschuldigte eine gefälschte Approbationsurkunde des Regierungspräsidiums Stuttgart nachgereicht.
 
Die Beschuldigte sei nach ihrer Bewerbung eingestellt worden und habe in der Zeit vom 01.02.2022 bis zum 13.04.2022 als Assistenzärztin gearbeitet und das entsprechende Gehalt bezogen.
 
Aus den Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise darauf, dass Patienten zu Schaden gekommen sind.
 
Für etwaige Fragen zum Stand des gerichtlichen Verfahrens bitte ich Sie, sich an den Pressesprecher des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen, Herrn RiAG Rühl, zu wenden.
 
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt immer die Unschuldsvermutung.

Datum: 27.10.2023

Kurzbeschreibung: Ermittlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der "Lauffenmühle GmbH & Co. KG" - Anklageerhebung

Kurzbeschreibung: Im Zusammenhang mit der Insolvenz der „Lauffenmühle GmbH & Co. KG “ mit Sitz in Lauchringen hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den Hauptbeschuldigten Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht - Waldshut-Tiengen erhoben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm gewerbsmäßige Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in mehreren Fällen zur Last:
 
Der Beschuldigte soll insbesondere Mitarbeiter über Jahre angewiesen haben, für die „Lauffenmühle“ zwei Betriebsprodukte bei einer von ihm selbst geführten Gesellschaft als Zwischenhändlerin zu kaufen. Den dadurch entstandenen unnötigen Preisaufschlag soll der Beschuldigte für sich vereinnahmt haben. Gleichzeitig soll der Beschuldigte unter Berufung auf ein vermeintliches exklusives Vertriebsrecht der Zwischenhändlerin verhindert haben, dass Mitarbeiter der „Lauffenmühle“ billigere Bezugsquellen für die von der „Lauffenmühle“ benötigten Produkte erschlossen. Durch den Kauf der teureren Betriebsprodukte soll der „Lauffenmühle“ in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt ein Schaden von rund 167.000 € entstanden sein.
 
Ferner soll der Beschuldigte zwei „Beraterverträge“ mit schweizerischen Unternehmen geschlossen haben. Aufgrund dieser Verträge habe der Beschuldigte veranlasst, dass die „Lauffenmühle“ von Mai 2017 bis Januar 2019 von den schweizerischen Unternehmen ohne Prüfung alternativer Angebote Produkte zum Preis von insgesamt 1,22 Millionen Euro bezogen habe. Als Gegenleistung für die Bevorzugung dieser Unternehmen soll der Beschuldigte Schmiergelder in Höhe von rund 40.000 € erhalten haben.
 
Der zunächst bestehende Anfangsverdacht gegen drei weitere Beteiligte, dem Hauptbeschuldigten Beihilfe geleistet zu haben, konnte nach den durchgeführten Ermittlungen nicht ausreichend erhärtet werden. Das Ermittlungsverfahren gegen diese drei Personen wurde eingestellt.
 
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 26.09.2023

Kurzbeschreibung: Tötungsdelikt in Bonndorf im Schwarzwald – Anklageerhebung

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nach Abschluss der Ermittlungen Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen wegen des Vorwurfs des Mordes nach § 211 StGB erhoben. Einem 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 02.06.2023 gegen 16:51 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Bonndorf im Schwarzwald in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnanschrift im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Messer angegriffen und im Oberkörperbereich schwer verletzt zu haben. Dabei soll der Angeschuldigte vermindert schuldfähig gewesen sein. Die Geschädigte verstarb aufgrund eines massiven Blutverlustes am Tatort. Der Angeschuldigte soll im Anschluss durch Zeugen zu Boden gebracht worden sein. Er wurde anschließend durch die Einsatzkräfte festgenommen. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen geht die Anklagebehörde von einer heimtückischen Begehungsweise aus. Dabei soll die Verstorbene mit einem Angriff auf ihren Körper zum Tatzeitpunkt nicht gerechnet haben und entsprechend schutzlos gewesen sein. Der Angeschuldigte soll weiter aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Er habe das Ende der Beziehung nicht akzeptieren wollen und einen Besitzanspruch auf die Verstorbene erhoben.  Gegen den Angeschuldigten beantragte die Verstorbene am 11.05.2023 den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht, der zur ihrem Schutz u.a. ein Kontaktverbot vorsah.  Der Angeschuldigte, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet, ist u.a. wegen Straßenverkehrsdelikten vorbestraft. Das Schwurgericht Waldshut-Tiengen wird im weiteren über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.  Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bittet die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen um Verständnis, dass keine weiteren Angaben zum konkreten Tatablauf oder sonstigen Tatumständen gemacht werden können. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 12.09.2023

Kurzbeschreibung: Tötungsdelikt am Rheinufer in Jestetten – Anklageerhebung

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen wegen des Vorwurfs des Totschlags nach § 212 StGB erhoben. Im Falle einer der Anklage folgenden Verurteilung wird neben einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein.  Konkret wird dem 39 Jahre alten, aus Lettland stammenden, Angeschuldigten zur Last gelegt, einen 31-jährigen Schweizer Staatsbürger am 08.06.2023 gegen 22:00 Uhr am Rheinufer in Jestetten an einer kleinen Badestelle, etwa 400 Meter flussabwärts nach der Rheinbrücke, mit einem 100 cm langen, massiven Scheitholz mindestens achtmal mit Tötungsvorsatz gegen die Gesichts- und Kopfregion des Geschädigten geschlagen zu haben. Der Geschädigte verstarb aufgrund der massiven Kopfverletzung in Form eines Schädelhirntraumas. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte erstmals am Abend des 08.06.2023 auf den Geschädigten traf. Die Hintergründe zu einem etwaigen Tatmotiv konnte nicht ermittelt werden.  Durch die umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission sowie der nach der Identifizierung des Angeschuldigten in reduzierter Form fortgeführten Ermittlungsgruppe - insbesondere in Gestalt der Vernehmungen von Zeugen in Deutschland, Schweiz und Lettland, der durchgeführten digitalforensischen Untersuchungen sowie der Vielzahl von rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Gutachten konnte der dringende Tatverdacht gegen den Angeschuldigten begründet werden. Am Tatmittel, am Körper des Geschädigten sowie an einer am Tatort befindlichen gerauchten Zigarettenkippe konnten DNA-Spuren festgestellt werden, die nach molekulargenetischen Untersuchungen zu einer Übereinstimmung mit den DNA-Merkmalen des Angeschuldigten führte. Der Angeschuldigte ist im Februar 2005 in Lettland wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und im Jahr 2015 aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Der Angeschuldigte macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.  Das Schwurgericht Waldshut-Tiengen wird im weiteren über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.  Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bittet die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen um Verständnis, dass keine weiteren Angaben zum konkreten Tatablauf oder sonstigen Tatumständen gemacht werden können. 
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 18.07.2023

Kurzbeschreibung: Tötungsdelikt am Rheinufer in Jestetten

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
 
Am Vormittag des 09.06.2023 wurde am Rheinufer in Jestetten, etwa 400 Meter flussabwärts, nach der Zollbrücke Rheinau der Leichnam eines  31-jährigen Schweizer Staatsbürgers aufgefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab ein Schädelhirntrauma als Todesursache. Es konnten mehrere Gewalteinwirkungen am Kopf und im Gesichtsbereich festgestellt werden. In unmittelbarer Tatortnähe fanden die Ermittler ein massives Holzstück, welches als Tatmittel in Betracht kommt. Auf diesem Holzstück befanden sich Blutantragungen, die dem Geschädigten zugeordnet werden konnten. Neben der DNA des Geschädigten konnte am Tatmittel eine weitere männliche DNA-Spur festgestellt werden, die sich ebenfalls an einem am Tatort befindlichen Zigarettenstummel befand. Am Tatort wurde weiter eine Plastiktüte mit 5,7 Gramm Marihuana sichergestellt, deren Herkunft noch unbekannt ist.
 
Nach den bisherigen Ermittlungen hat sich der Geschädigte am 08.06.2023 gegen 18 Uhr an die Tatörtlichkeit begeben, um dort zu nächtigen. Er führte einen Schlafsack, einen Rucksack und weitere Campingutensilien mit sich. Als Nachtlager spannte der Geschädigte eine Hängematte zwischen zwei Bäumen auf. Ein letztes Lebenszeichen gab es kurz nach 21:00 Uhr. Nach den derzeitigen Ermittlungen liegt der Tatzeitpunkt zwischen 21:18 Uhr und 23:00 Uhr. Zu den genauen Hintergründen der Tat sowie zu dem Tatablauf dauern die Ermittlungen an.
 
In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens wurden Anwohnerbefragungen in der Nähe des bewohnten Bereichs des Tatorts durchgeführt. Eine Vielzahl an Personen wurden als Zeugen befragt. In diesem Zusammenhang wurden auch freiwillige DNA-Proben abgegeben. Der Abgleich einer dieser DNA-Proben führte nach einer molekulargenetischen Untersuchung zu einer Übereinstimmung mit den DNA Spuren am Tatmittel und am Zigarettenstummel.
 
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde der Beschuldigte als mutmaßlicher Spurenverursacher am Abend des 22.06.2023 durch die Kräfte einer Spezialeinheit der Polizei auf einem Parkplatz vor dem Lebensmittelgeschäft Lidl in Lottstetten vorläufig festgenommen und am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt. Er befindet sich seither wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags nach § 212 StGB in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte machte bisher keine Angaben zur Sache.
 
Der Beschuldigte ist im Besitz eines lettischen Nichtbürger-Passes, hatte seinen letzten Wohnsitz in Lettland und ist am 22.05.2023 nach Deutschland eingereist, um auf einer Baustelle im Gemeindegebiet Klettgau bis zum 30.06.2023 tätig zu sein.
 
In Deutschland ist der Tatverdächtige strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. In Lettland ist der Beschuldigte wegen eines Tötungsdelikts zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und im Jahr 2015 aus einer dortigen Justizvollzugsanstalt entlassen worden.
 
Die Sonderkommission wird bis zum Abschluss der Ermittlungen als Ermittlungsgruppe (EG) mit einer reduzierten Anzahl an Polizeibeamten fortgeführt, nachdem der Beschuldigte aufgrund des schnellen Ermittlungserfolgs identifiziert werden konnte.
 
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 27.04.2023

Kurzbeschreibung: Strafbefehlsantrag wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Schönau einen Strafbefehl gegen den Verantwortlichen eines landwirtschaftlichen Betriebs wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen nach §§ 17 Abs. 1. Nr. 2b TierschG zur Verhängung einer Geldstrafe beantragt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, es im Juli 2022 unterlassen zu haben, die ausreichende Trinkversorgung seiner Kühe auf einer Viehweide in Todtnau sicherzustellen, was zur Verendung einer Kuh und erheblichen Leiden einer weiteren Kuh geführt haben soll. Letztere musste schließlich tierschutzgerecht getötet werden.
 
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 22.02.2023

Kurzbeschreibung: Todesermittlungsverfahren Scarlett S. eingestellt
 
Folgemitteilung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vom 19.12.2022

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat das Todesermittlungsverfahren Scarlett S. mit Verfügung vom 21.02.2023 eingestellt. Die 29-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Bad Lippspringe gilt seit dem 10.09.2020 vermisst. Zuletzt wurde die Vermisste am Vormittag des 10.09.2020 in einem Lebensmittelgeschäft in Todtmoos durch eine Überwachungskamera erfasst. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Vermisste auf einer Wanderung des Schluchtensteigs im Südschwarzwald. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen ergeben. Die Hintergründe des Verschwindens der Scarlett S. sind nach wie vor unklar. Auch die Auswertung von mehr als 500 Hinweisen durch die Ermittlungsbehörden brachten keine neuen Erkenntnisse über den Verbleib der Vermissten.

Datum: 16.02.2023

Kurzbeschreibung: Strafbefehlsanträge wegen unerlaubtem Betreibens von Zwischenlagern im Kleinen Wiesental und Schönau im Schwarzwald

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Schopfheim Strafbefehle gegen drei Verantwortliche von Bauunternehmen u.a. wegen ungenehmigter Errichtung von Zwischendeponien zur Verhängung von Geldstrafen beantragt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen von Tiefbauarbeiten im Gemeindegebiet Kleines Wiesental und Schönau im Schwarzwald zwischen September 2017 bis März 2021 das durch diese Bauarbeiten angefallene Aufbruch- und Aushubmaterial auf verschiedenen Grundstücken im Gemeindegebiet Kleines Wiesental und Schönau im Schwarzwald ohne die erforderlichen Genehmigungen zwischengelagert zu haben. In zwei Fällen soll das abgelagerte Material teilweise gefährliche Stoffe enthalten haben. Eine tatsächliche Bodenverunreinigung sei nach den durchgeführten Untersuchungen aber nicht eingetreten. 
 
Ebenfalls wurde gegen einen Forstbediensteten beim Amtsgericht Schopfheim ein Strafbefehl u.a. wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung zur Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragt. Dem Beschuldigten liegt zur Last, als Ablagerungsstelle eines Teils des im Rahmen der Tiefbauarbeiten angefallenen Aushubmaterials zwei Örtlichkeiten in Vogelschutzgebieten bestimmt zu haben. Das abgelagerte Aushubmaterial soll ferner an einer dieser Örtlichkeit nicht ordnungsgemäß befestigt worden sein, weshalb ein großer Teil im März 2021 infolge von Witterungsverhältnissen in ein Bach geschwemmt worden wäre, was zu einer vorübergehenden Gefährdung des Bestands der dort vorhandenen Pflanzen und Tiere geführt hätte.
 
Die Strafbefehle wurden antragsgemäß erlassen.

Ein Strafbefehl wegen des unerlaubten Betriebs zweier Zwischendeponien im Ortsteil Tegernau, Kleines Wiesental ist inzwischen rechtskräftig. Im Übrigen gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Datum: 24.01.2023

Kurzbeschreibung: Anklageerhebung wegen Untreue gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Bad Säckingen - Schöffengericht - gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen sowie einen seiner Geschäftspartner Anklage u.a. wegen des Vorwurfes der gewerbsmäßigen Untreue bzw. der Beihilfe zu dieser in mehreren Fällen erhoben.

Daneben hat die Staatsanwaltschaft die (selbständige) Einziehung von Wertersatz in einer Gesamthöhe von zirka 710.000,00 EUR gegen die Angeschuldigten beantragt, die in anteiliger Höhe von zirka 400.000,00 EUR als Gesamtschuldner haften sollen.
 
Als Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen soll der Angeschuldigten zwischen November 2017 bis Dezember 2020 Überweisungen von dem Geschäftskonto der Stadtwerke auf das Konto des ebenfalls angeschuldigten Geschäftspartner veranlasst haben, wobei Leistungen abgerechnet worden sein sollen, die tatsächlich nicht erbracht worden sind (sog. Scheinrechnungen). Überwiegend soll das Geld anschließend in bar an den ehemaligen Geschäftsführer übergeben worden sein. Den Stadtwerken soll hier ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 200.000,00 EUR entstanden sein.
 
Zuvor soll der Angeschuldigte bereits als entscheidungsbefugter Angestellter eines Netzbetreibers in Freiburg i.B. von 2005 bis 2015 ebenfalls Scheinrechnungen erstellt haben. Dem Unternehmen soll ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 500.000,00 EUR entstanden sein. Die zugrunde liegenden vorgeworfenen Untreuehandlungen wären verjährt. In der Anklageschrift wurde deshalb lediglich die selbständige Einziehung des den Angeschuldigten zur Last gelegten Gesamtschadens beantragt. Diese Möglichkeit besteht seit der Neufassung der selbständigen Einziehung nach § 76a StGB mit Wirkung zum 01.07.2017.
 
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 13.01.2022

Kurzbeschreibung: Vermisstenfall Scarlett S.  - kein DNA-Material an Sonnenbrille

An der auf der letzten Etappe des Schluchtensteig-Wanderwegs von Todtmoos nach Wehr aufgefundenen Sonnenbrille konnte keine menschliche DNA festgestellt werden. Eine Wanderin fand auf der letzten Etappe des Wanderwegs am Wegrand eine Sonnenbrille und brachte den Gegenstand im August 2022 der Polizei zur Kenntnis. Die Sonnenbrille ist höchstwahrscheinlich vom selben Modelltyp, das die Vermisste Scarlett S. auf der Wanderung getragen hat. Für eine eindeutige Zuordnung wurde die Sonnenbrille kriminaltechnisch untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass sich an der Sonnenbrille keine ausreichende DNA für einen Abgleich befunden habe. Möglicherweise wurde ehemals vorhandenes menschliches DNA-Material durch mikrobielle oder Witterungseinflüsse beseitigt. Nach dem Fund der Sonnenbrille wurde im September 2022 eine Suchaktion mit zirka 30 Personen durchgeführt. Die örtliche Polizei wurde bei ihrer Suche durch die Bereitschaftspolizei und Bergwacht unterstützt. Insgesamt wurden fünf Hektar abgesucht. Tatrelevante Funde ergaben sich dabei nicht. Im Oktober 2022 war die Polizei noch dreimal im Schluchtensteig, weil Knochenfunde der Polizei gemeldet worden waren. Diese Knochen wurden vor Ort gesichert. Die jeweiligen Überprüfungen der Knochen ergaben jedoch, dass es sich um Tierknochen handelte. Neue Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze auf den Verbleib der Vermissten gibt es derzeit nicht.

Datum: 19.12.2022

Kurzbeschreibung: Strafbefehlsantrag im Zusammenhang mit der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Arzt aus dem Landkreis Lörrach einen Strafbefehl und die Verhängung einer Geldstrafe beim Amtsgericht Schönau beantragt. Dem Mediziner wird vorgeworfen, im Jahr 2020 in 22 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Dabei soll er den jeweils Betroffenen entgegen seiner ärztlichen Pflicht attestiert haben, vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nach den Corona-Regeln aus gesundheitlichen Gründen befreit zu sein. Das Amtsgericht Schönau hat den Strafbefehl entsprechend erlassen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Datum: 18.05.2022

Beschleunigtes Verfahren im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen erfolgreich gestartet.

Kurzbeschreibung: Bereits in zwei Fällen konnte das vor kurzem institutionalisierte, sogenannte beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO auf der Grundlage einer entsprechenden Abstimmung zwischen Polizei und Justiz wirksam eingesetzt werden.

Die Strafe „folgt damit auf dem Fuß“.
 
Am 04.05.2022 wurde ein Beschuldigter anlässlich einer häuslichen Streitigkeit in Schopfheim von der Polizei aufgegriffen. Nachdem dabei festgestellt wurde, dass er über keinen Aufenthaltstitel verfügt, wurde er bereits einen Tag später durch das Amtsgericht Schopfheim zu einer Geldstrafe verurteilt.  
 
In einem weiteren Fall konnte bei einer polizeilichen Personenkontrolle am 12.05.2022 beim Bahnhof in Schopfheim festgestellt werden, dass sich der Kontrollierte ebenfalls ohne entsprechende Erlaubnis im Bundesgebiet aufhielt.
 
Auch er wurde am nächsten Tag durch das Amtsgericht Schopfheim zu einer Geldstrafe verurteilt.
 
Beide Urteile sind rechtskräftig. 
 
Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. StPO geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, die nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe vorsehen, in diesem beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden. Das bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang, um schnellere Urteil zu ermöglichen. Deshalb ist es möglich, den Beschuldigten bereits wenige Stunden nach der Tat zu verurteilen. Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen. Die schnelle Sanktionierung der Beschuldigten dient der verbesserten Kriminalitätsbekämpfung und ist auch im Interesse von Opfern und Zeugen.

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